In der Verfassung von 1787 und den Zusatzartikeln (Bill of Rights) ist die Gewaltenverteilung festgeschrieben: zwischen dem Parlament, dem Obersten Bundesgericht und dem Präsidenten, der mit seinem Kabinett die Regierung führt. Bis auf wenige Änderungen (Amendments) sind die Grundsätze der Verfassung noch heute gültig. In fast allen Demokratien der westlichen Welt wurde die klassische Gewaltenteilung nach amerikanischem Vorbild in die Verfassung übernommen.

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Präsident Er ist Staatsoberhaupt und Regierungschef zugleich und wird zusammen mit dem Vizepräsidenten von Wahlmännern für die Amtszeit von vier Jahren bestimmt. Der Präsident ernennt die Mitglieder seines Kabinetts (Minister) ohne die Zustimmung des Kongresses. Er leitet die Außenpolitik und hat den Oberbefehl über die Streitkräfte. Er ernennt die Bundesbeamten und Bundesrichter und sorgt für die Ausführung der Kongreßbeschlüsse. Der Präsident hat ein aufschiebendes Vetorecht, gegen das sich der Kongreß mit Zweitdrittelmehrheit durchsetzen kann. Ein Präsident kann durch das Verfahren des Impeachment vom Kongreß seines Amtes enthoben werden. Nach einem ungeschriebenen Gesetz regiert kein Präsident länger als Amtsperioden (8 Jahre). Einzige Außnahme war bisher Präsident Franklin D. Roosevelt, der in seiner vierten Amtsperiode starb. Senat In die Staatenvertretung werden aus den 50 Bundesstaaten je zwei Senatoren für sechs Jahre entsandt. Jeder Senator hat eine Stimme. Alle zwei Jahre wird ein Drittel der Senatoren neu gewählt. Der Vizepräsident der USA ist gleichzeitig Präsident des Senats. Repräsentantenhaus Die Volksvertretung besteht aus den Abgeordneten der Parteien, die alle zwei Jahre in den Staaten vom Volk gewählt werden. Die Abgeordnetenmandate verteilen sich auf die Staaten entsprechend ihrer Bevölkerungszahl. Alle Gesetzentwürfe über Steuererhebungen sollen vom Repräsentantenhaus ausgehen; aber der Senat kann, wie bei anderen Gesetzentwürfen auch, Verbesserungen vorschlagen oder den Entwürfen zustimmen.
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Oberster Gerichtshof Der Oberste Gerichtshof wacht darüber, daß die in der Verfassung verankerten Freiheiten der Bürger und Bundesstaaten nicht verletzt werden. Die Richter werden vom Präsidenten auf Lebenszeit ernannt. Kongreß
Als Gesetzgeber entwirft, berät und verabschiedet der Kongreß die Gesetze der Vereinigten Staaten. Der Kongreß erklärt Kriege und schließt Frieden sowie Verträge mit anderen Staaten. Er legt Zölle, Steuern und Abgaben fest. Wahlmänner Die Wahlmänner treten in ihren Staaten zusammen und entscheiden sich per Stimmzettel alle vier Jahre für einen neuen Präsidenten und einen Vizepräsidenten. Die Wahlmänner werden von der Bevölkerung der einzelnen Staaten gewählt. Die Anzahl der Wahlmänner jedes Staates entspricht der Anzahl der Senatoren- und Abgeordnetensitze im Kongreß.
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